§ - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Dienstleistungen & Agrarhandel Hack
Neuses 4, 91320 Ebermannstadt
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Dienstleistungen & Agrarhandel Hack. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Leistungen
Wir erbringen Dienstleistungen in den Bereichen Forstwirtschaft, Holzrückung, Bagger- und Erdarbeiten, landwirtschaftliche Dienstleistungen sowie Agrarhandel. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
3. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Bestätigung oder durch Beginn der Arbeiten zustande.
4. Preise
Alle Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern (B2B) netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Gegenüber Verbrauchern (B2C) verstehen sich alle Preise als Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Maßgeblich sind die im Angebot vereinbarten Preise.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Für Unternehmer (B2B) gilt: Zahlung netto ohne Abzug (kein Skonto).
Für Verbraucher (B2C) gilt: Zahlung des ausgewiesenen Bruttobetrags ohne Abzug.
Ratenzahlungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnkosten zu berechnen.
6. Leistungsausführung und Termine
Vereinbarte Termine gelten als unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden.
Verzögerungen aufgrund von Witterung, Bodenverhältnissen, höherer Gewalt, Maschinenausfällen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.
7. Einsatzbedingungen / Baustellenrisiken
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Einsatzorte zugänglich und gefahrlos befahrbar sind.
Für Schäden an nicht sichtbar verlegten Leitungen, Rohren, Kabeln oder sonstigen Hindernissen wird keine Haftung übernommen, sofern diese nicht vom Kunden eindeutig gekennzeichnet wurden.
Mehrkosten durch erschwerte Bedingungen (z. B. schlechte Bodenverhältnisse, eingeschränkte Zufahrt) können zusätzlich berechnet werden.
8. Flur- und Geländeschäden
Bei Arbeiten im Gelände, Wald oder auf landwirtschaftlichen Flächen lassen sich Bodenverdichtungen, Fahrspuren oder Flurschäden trotz sorgfältiger Arbeitsweise nicht vollständig vermeiden. Diese gelten als vertragsüblich und stellen keinen Mangel dar.
9. Maschinen- und Geräteeinsatz / Abrechnung nach Aufwand
Sofern kein Festpreis vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand (z. B. Stunden, Maschinenlaufzeit).
Rüstzeiten, Transportzeiten sowie Wartezeiten, die nicht von uns zu vertreten sind, werden als Arbeitszeit berechnet.
10. Witterung und Arbeitsunterbrechung
Arbeiten können bei ungeeigneter Witterung (z. B. starkem Regen, Frost, Schneefall) unterbrochen oder verschoben werden.
Hieraus entstehen keine Schadensersatzansprüche. Bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene Kosten werden entsprechend abgerechnet.
11. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen sowie auf Besonderheiten am Einsatzort hinzuweisen.
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung werden zusätzlich berechnet.
12. Gewährleistung
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen.
Wir sind berechtigt, nachzubessern.
13. Haftung
Wir haften nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
14. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – 91320 Ebermannstadt.
16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: April 2026